Bei uns profitieren Sie von transparenten All-inclusive-Preisen ohne versteckte Zusatzkosten. Zusätzlich erhalten Familien mit mehreren Kindern einen Geschwisterrabatt von 5 % auf den Beitrag des älteren Kindes.
Unsere Service- und Verpflegungspauschale (zzgl.) umfasst unter anderem:

  • bis zu vier Mahlzeiten täglich sowie frisches Obst und Gemüsesticks als Snack
  • Alle erforderlichen Pflegeprodukte und Windeln
  • Bereitstellung von Handtüchern und Bettwäsche sowie deren Reinigung
  • Ausflüge inkl. Verpflegung
  • Bastel-/Kunstmaterial
  • Professioneller Fotograf
  • Geburtstagsfeiern mit Kuchen oder Torte u.v.m.

Hinweis zur Kostenübernahme durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH)

  • Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) der Stadt München kann die Betreuungskosten – je nach persönlicher Situation – ganz oder teilweise übernehmen. Diese Förderung ist auch für Betreuungsplätze in privaten Kindertageseinrichtungen möglich.

    Die Antragstellung erfolgt über das zuständige Sozialbürgerhaus, das Ihren Anspruch individuell prüft. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung, beantworten Ihre Fragen und stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen sowie eine passende Beitragsübersicht zur Verfügung.

Preise

Betreuungsbuchung pro Tag

Krippe

Kindergarten (abz. 100 Euro EB Zuschuss)

4-5 Stunden

850 Euro

620 Euro

5-6 Stunden

935 Euro

685 Euro

6-7 Stunden

1.030 Euro

755 Euro

7-8 Stunden

1.140 Euro

830 Euro

8-9 Stunden

1.250 Euro

915 Euro

>9 Stunden

1.378 Euro

1.000 Euro

Die Mindestbuchungszeit beträgt 4-5 Stunden täglich, was der pädagogischen Kernzeit von 9 bis 13 Uhr entspricht.
* Zuzüglich monatliche Service- und Verpflegungspauschale in Höhe von 195 €
** Verwaltungs- und Servicepauschale einmalig bei Aufnahme 420 Euro.

Wir bieten auch Nachmittagsplätze (Sharing-Plätze) ab 14:30 für 3 bis 4 Stunden für 350 Euro an. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Pädagogische-Leitung.

Die Betreuungskosten können jährlich bis zu 4.000 Euro im Rahmen der persönlichen Steuererklärung als Aufwand geltend gemacht werden.

Die Bayerische Staatsregierung bezuschusst den Kitabesuch mit monatlich 100 Euro pro Kind einkommensunabhängig. Der Elternbeitragszuschuss von 100 Euro gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, und wird bis zur Einschulung gezahlt.

Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern zum 1. Januar 2020 das Krippengeld eingeführt. Der Bayerische Landtag hat dem Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 5. Dezember 2019 zugestimmt und das Gesetz ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/finanzierung/index.php