Preise

Unsere Betreuungsbeiträge sind All-Inklusiv-Preise, sodass für Sie keine weiteren monatlichen Zusatzkosten entstehen.
Im Rahmen unserer Service- und Verpflegungspauschale sind unter anderem enthalten:
• bis zu vier Mahlzeiten täglich sowie frisches Obst und Gemüsesticks als Snack
• Alle erforderlichen Pflegeprodukte und Windeln
• Bereitstellung von Handtüchern und Bettwäsche sowie deren Reinigung
• Ausflüge und besondere Aktionen
• Bastelmaterialien und kreative Projekte
• Fotograf und Erinnerungsfotos
• Geburtstagsfeiern mit Kuchen oder Torte
• u.v.m.

Wir bieten außerdem Geschwisterrabatte und verschiedene Buchungsmodelle an, um Ihnen größtmögliche Flexibilität zu ermöglichen.

Da uns eine individuelle und transparente Beratung wichtig ist, informieren wir Sie im Rahmen einer persönlichen Besichtigung ausführlich über unsere aktuellen Beitragssätze und Konditionen.
So können wir gemeinsam die passende Betreuungsform für Ihr Kind finden und alle offenen Fragen zu Kosten, Buchungszeiten und Fördermöglichkeiten klären.

Hinweis zur Kostenübernahme durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH)

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) der Stadt München kann die Betreuungskosten ganz oder teilweise übernehmen – auch für Plätze in privaten Einrichtungen.

Die Antragstellung erfolgt über Ihr zuständiges Sozialbürgerhaus. Dort werden Einkommen, Ausgaben und individuelle Lebensumstände geprüft; in der Regel ist ein angemessener Eigenanteil zu leisten.

Wir unterstützen Sie selbstverständlich bei der Antragstellung und stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und stellen Ihnen eine passende Beitragsübersicht zur Verfügung.

wenden Sie sich bitte an unsere Pädagogische-Leitung.

Zuschüsse & steuerliche Vorteile

Die Betreuungskosten können jährlich bis zu 4.000 Euro im Rahmen der persönlichen Steuererklärung als Aufwand geltend gemacht werden.
Die Bayerische Staatsregierung bezuschusst den Kitabesuch mit monatlich 100 Euro pro Kind einkommensunabhängig. Der Elternbeitragszuschuss von 100 Euro gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, und wird bis zur Einschulung gezahlt.

Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern zum 1. Januar 2020 das Krippengeld eingeführt. Der Bayerische Landtag hat dem Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 5. Dezember 2019 zugestimmt und das Gesetz ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/finanzierung/index.php